Wettbewerbsregularien des Fünf Seen Filmfestivals
1) Das Ziel des Fünf Seen Filmfestivals (FSFF) ist es, dem Film in all seinen Formen, als Kunst und als Unterhaltung, Öffentlichkeit und Unterstützung zu verschaffen, ihn im Sinne eines Kinos der Vielfalt, Innovation, Engagement und insbesondere der Qualität zu fördern und zu würdigen.
2) Zugelassen zur Sektion \"Fünf Seen Filmpreis\" sind Spielfilme aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und angrenzenden Ländern der Alpenregion ab 70 Minuten, deren Produktionsjahr das des stattfindenden Festivals nicht um mehr als zwei unterschreitet und bei denen noch keine Kino- oder Fernsehauswertung erfolgte
3) Zugelassen zur Sektion \"Fünf Seen Dokumentarfilmpreis\" sind Dokumentarfilme aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und angrenzenden Ländern der Alpenregion ab 70 Minuten, deren Produktionsjahr das des stattfindenden Festivals nicht um mehr als zwei unterschreitet und bei denen noch keine Kino- oder Fernsehauswertung erfolgte
4) Zugelassen zur Sektion \"Horizonte-Filmpreis\" sind Spiel- und Dokumentarfilme aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und angrenzenden Ländern der Alpenregion ab 70 Minuten, die sich in besonderem Maße um Frieden, Freiheit, Gerechtigkeit und stimmiges Zusammenleben zwischen Mensch, Tier und Natur verdient macht und diese Ziele in eindrucksvoller Form filmisch darstellt.
5) Die Sektion \"Fünf Seen Kurzfilmpreis\" teilt sich in zwei Bereiche auf:
Zur Sektion \"Goldenes Glühwürmchen\" sind Spielfilme aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und angrenzenden Ländern der Alpenregion mit einer Länge bis zu 20 Minuten zugelassen.
Zur Sektion \"Young Generation\" sind Spielfilme aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und angrenzenden Ländern der Alpenregion mit einer Länge von 20 bis 60 Minuten zugelassen
6) Drei ehrenamtliche Jurys, bestehend aus fünf Persönlichkeiten aus den Bereichen Film, Kino, Kultur, Publizistik und öffentlichem Leben, die sämtlich weder an am Wettbewerb teilnehmenden Produktionen beteiligt sind noch ein Interesse an deren Vertrieb haben, vergeben den FÜNF SEEN FILMPREIS, den FÜNF SEEN DOKUMENTARFILMPREIS und den HORIZONTE FILMPREIS.
Der jeweilige Regisseur der Siegerfilme erhält das Preisgeld.
7) Beim FÜNF SEEN FILMPREIS werden zwei Preise vergeben. Einer von ihnen muss einen Nachwuchsfilm auszeichnen. Dieses ist das Erstlingswerk eines Filmschaffenden und soll dessen Kreativität, Innovation und Engagement im Umgang mit seinem Medium fördern.
8) Der Stichtag für die Einreichung liegt ca. 10 Wochen vor Beginn des Festivals. Der genaue Termin wird durch die Festivalleitung bekanntgegeben, in besonderen begründeteten Fällen können nach Ermessen der Festivalleitung auch verlängerte Fristen gewährt werden.
9) Die Auswahl der Wettbewerbsbeiträge erfolgt durch die Festivalleitung unter Maßgabe der vorl. Wettbewerbsregularien und des Selbstverständnisses des FSFF.
10) Die Sitzungen der Jurys leiten die von der Festivalleitung bestimmten „Vorsitzenden der Jurys“.
Als Preisträger werden in der abschließenden Jury-Sitzungen nach eingehender Beratung und Austausch durch Abstimmung unter den Mitgliedern der Jury diejenigen Filme bestimmt, die jeweils die absolute Mehrheit der Stimmen auf sich vereinen. Sollte dies zunächst nicht der Fall sein, so ist das Verfahren der Stichwahl anzuwenden.
Die Vorsitzenden der Jurys informieren die Festivalleitung über die Gewinner der verschiedenen Preise und verleihen diese in der offiziellen Preisverleihung.
11) Gewinnerfilme des FSFF dürfen und sollten in ihren Vermarktungs- und Werbematerialien das Signet des FSFF mit entsprechendem Zusatz führen.